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Trinkwasserhygiene

Kunststoffe, die mit Trinkwasser in Berührung kommen, müssen aus hygienischer Sicht zwei wesentliche Anforderungen erfüllen:

Die Prüfung für das gültige Zeugnis entsprechend den KTW-Richtlinien muss am Endprodukt erfolgen. Eine Prüfung der einzelnen Ausgangsmaterialien ist nicht ausreichend. Bis Ende 2005 wurde das KTW-Zeugnis für die Bereiche Rohre (A), Behälter und Ausrüstungsgegenstände (B), Schlauchleitungen (C) und Dichtungen (D) vergeben. Die Anforderungen für den Bereich A sind am höchsten, für D am niedrigsten. Ab 2006 erfolgt die Prüfung entsprechend der UBA-KTW-Leitlinie. Dabei werden die Bereiche stärker untergliedert. Schläuche werden von 2006 an entsprechend der UBA-Schlauch-Empfehlung geprüft: d.h. es müssen die Kriterien für den Bereiche "Rohre und Schläuche ≤ DN 80" erfüllt werden.

Das KTW-Zeugnis hat eine maximale Gültigkeit von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum. Bei Epoxidharzen sind nur noch Zeugnisse, die nach dem Erscheinen der Leitlinie im Dezember 2001 ausgestellt wurden, uneingeschränkt gültig.

Auch das Zeugnis entsprechend dem DVGW-Arbeitsblatt W 270 zur Biofilmbeständigkeit wird nach Prüfung des Endprodukts erteilt. Eine falsche Verarbeitung könnte dazu führen, dass das an sich beständige Material geschädigt wurde und dann die Anforderungen des Arbeitsblattes W 270 nicht mehr erfüllt sind. Die Gültigkeit eines W270-Zeugnisse beträgt maximal 5 Jahre. Eine Unterteilung in verschiedene Kategorien erfolgt nicht.